Terminvereinbarung mit dem Generalkonsulat Kanton

VIS - Visa Information System Bild vergrößern (© EU Komission)

Ab dem 03.12.2012 können Inhaber privater Reisepässe ihren Antrag für ein Schengen-Visum über ein Visaantragszentrum des Serviceunternehmens TLScontact einreichen. Termine für die Antragstellung ab dem 03.12.2012 sind bereits jetzt über die Webseite von TLScontact buchbar: https://cn.tlscontact.com/cnCAN2de/login.php?l=en

Hinweis: Der Dienstleister erhebt für seine Leistungen zusätzlich zu den Visagebühren eine Servicegebühr. Die Inanspruchnahme des Dienstleisters ist freiwillig. Weitere Informationen zum Outsourcing für Schengen-Visa finden Sie hier:
http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/visa/tls/0-s.html

Terminbuchungen für die Beantragung von Schengen-Visa direkt bei der Visastelle sind nur im begrenzten Rahmen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines direkten Termins in der Visastelle des Generalkonsulats die persönliche Vorsprache bei Antragstellung grundsätzlich erforderlich ist.

Zur Terminvereinbarung im Internet:

https://service.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kant



Das neue Visaannahmezentrum Guangzhou: TLScontact ist (ab 3.12.2012) wie folgt zu erreichen:

TLScontact Center Guangzhou

2. Etage, Dongbao Plaza, 767 Dongfengdong Straße, Yuexiu Distrikt, 510080 Guangzhou

广州市越秀区东风东路765767769号东宝大厦2F, 510080

Telefonische Erreichbarkeit (ab 1.11.2012):

Tel: 400-067-0050 (Montag- Freitag, 08:30 to 12:30 und 13:30 to 16:30 Uhr)

Website: https://cn.tlscontact.com/cnCAN2de/login.php?l=en



Das bisherige Visaanahmezentrum, Adresse: 189 Tiyu Road West, Room 200 2/F, Tianhe, Guangzhou, Tel: 020-38798400 wird zum 30.11.2012 geschlossen.



WICHTIG: auf folgende Änderungen zum bisherigen Verfahren ab 3.12.2012 möchten wir Sie hinweisen:

N E U: Anträge auf Langzeit (nationale) Visa:

Anträge für Langzeit-Visa (nationale Visa, Aufenthalt über 90 Tage/Arbeitsaufnahme) können ausschließlich bei der Visastelle direkt nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Online-Terminvergabe (den Link zu unserer Online-Terminvergabe finden Sie ab 15.11.2012 auf dieser Website) eingereicht werden.

N E U: AHK-Verfahren:

Ab dem 3.12.2012 können (ausschließlich) Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen der Auslandshandelskammer (AHK) Anträge für geschäftliche Reisen im Rahmen der Schengen-Regelungen und im Auftrag der Mitgliedsfirma über die AHK einreichen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der AHK unter http://china.ahk.de/ Für andere Antragstellergruppen besteht diese Möglichkeit nicht.

N E U: Ehegatten von Deutschen/ EU/ EWR Bürgern

Ehegatten und minderjährige Kinder (nicht: Eltern oder andere Familienangehörige) von Deutschen/ EU/EWR Bürgern, die Ihren Lebensmittelpunkt im Konsularbezirk des Generalkonsulats Kanton haben (Nachweis erforderlich), können täglich (Montag- Freitag) zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Anträge zwecks Erteilung eines Schengenvisums (kurzfristiger Aufenthalt unter 90 Tagen pro Halbjahr) in der Visastelle des Generalkonsulats einreichen.

Die bisherige Regelung der Antragsabgabe montags zwischen 13:30 Uhr und 14:30 Uhr entfällt ab 3.12.2012. Bitte beachten Sie bei Terminbuchungen folgende Hinweise:

GRUNDSÄTZLICHES zur Beantragung eines Visums:

Liegen das Hauptreiseziel des Antragstellers in Deutschland und sein Wohnsitz im Amtsbezirk des Generalkonsulats Guangzhou (Guangdong, Fujian, Guanhxi und Hainan), kann der Visumantrag auch bei längeren Vorlaufzeiten NICHT bei einer anderen deutschen Visastelle in China oder der Visastelle eines anderen Schengen-Staates gestellt werden. Informationen zu den örtlichen Zuständigkeiten der deutschen Visastellen in der VR China finden Sie in den allgemeinen Merkblättern zur Visumbeantragung. Antragsteller, für die eine Visastelle örtlich nicht zuständig ist, werden zurückgewiesen.

Ab dem 03.12.2012 können Visumanträge für Schengenvisa über das Visaantragszentrum des Serviceunternehmens TLScontact eingereicht werden. Termine für die Antragstellung ab dem 03.12.2012 sind bereits jetzt über die Webseite von TLScontact buchbar: https://cn.tlscontact.com/cnCAN2de/login.php?l=en



Für die Terminbuchung im Generalkonsulat (begrenzte Zahl von Anträgen auf Schengenvisa sowie alle Anträge auf Erteilung von nationalen Visa) gilt folgende Regelung:

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin, der für Antragsteller mit privaten Reisepässen über das Online-Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts gebucht werden kann.

Zur Terminvereinbarung im Internet:

https://service.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kant


 

Eine "Terminumbuchung" ist nicht möglich- auch nicht per Mail, Telefax oder Telefon. Gegebenenfalls muss ein gebuchter Termin zunächst im Online-Terminvergabesystem storniert werden bevor dort ein neuer Termin gebucht werden kann.

Personen, die einen Termin in einer falschen Kategorie gebucht haben (z.B. Buchung eines Termins in der Kategorie „Langzeit-Visa“ für eine beabsichtigte Besuchs-oder Geschäftsreise werden am Schalter zurückgewiesen.

Nur ein regulär mit allen korrekten Daten in der richtigen Kategorie gebuchter Termin berechtigt zur Vorsprache zur Antragstellung. Terminbuchungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sind ungültig, ein Antragsteller mit einer solchen Buchung wird zurückgewiesen.

Sollten keine freien Termine erscheinen, sind die Kapazitäten erschöpft. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als der mitgeteilte (auch nicht per Mail, Telefax oder Telefon) vereinbart werden können.



Weitere Hinweise zum Visumverfahren:

Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter und schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden.

Die Beantwortung von Sachstandsanfragen während der von uns auf dem jeweiligen Merkblatt angegebenen Mindestbearbeitungszeiten ist nicht möglich.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert KEINE Unterlagen – auch und vor allem nicht VOR Antragstellung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und / oder zugeordnet werden. Bei Nachreichungen von in laufenden Verfahren von uns nachgeforderten Unterlagen geben Sie bitte unser Aktenzeichen (wird bei Antragstellung vergeben), Name, Vorname und Geburtsdatum des Antragstellers an.



Mein Antrag ist abgelehnt worden. Was kann ich tun?

Ihnen stehen grundsätzlich 3 Möglichkeiten offen:

- Neuantrag
- Remonstration
- oder Klage.

Die Hinweise zur Klageerhebung finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheids.

Bei Remonstrationen beachten Sie bitte folgendes:

Remonstrieren können nur der Antragsteller, dessen gesetzlicher Vertreter und schriftlich gegenüber der Visastelle Bevollmächtigte.

Eine Remonstration ist mündlich (persönliche Vorsprache in der Visastelle des Generalkonsulats während der allgemeinen Öffnungszeit, Montag -Freitag, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr) oder schriftlich möglich. Die Unterschrift des Antragstellers bzw. des Vertreters ist erforderlich. Einfache e-Mails sind daher nicht ausreichend, sondern es ist die Übersendung als Brief bzw. als Scan-Anhang per Mail erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Anlagen bei e-Mails grundsätzlich nur im pdf-Format von uns bearbeitet werden können.

Für die Einleitung des Remonstrationsverfahrens genügt grundsätzlich die Bitte um erneute Überprüfung der Entscheidung. Wir empfehlen jedoch dringend, in dem Remonstrationsschreiben auf die mitgeteilten Ablehnungsgründe einzugehen und ggf. entsprechende zusätzliche Unterlagen zusammen mit dem Remonstrationsschreiben einzureichen. Remonstrationsschreiben und/oder Vollmachten sowie zusätzlich übersandte Unterlagen in chinesischer Sprache ist eine deutsche oder englische formlose Übersetzung beizufügen. Unterlagen, die nur in chinesischer Sprache vorgelegt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Remonstrationsverfahren grundsätzlich eine Mindestbearbeitungsdauer von 4 Wochen haben.




 

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Die Visastelle informiert

Aufgrund der hohen Antragszahlen müssen wir uns auf die Antragsannahme und Bearbeitung konzentrieren können. Für die aus dieser Notwendigkeit resultierenden folgenden Maßnahmen bitten wir im Rahmen de...

Glühbirne

Information zum Visumsverfahren

Informationen zum Visumverfahren entnehmen Sie bitte den Merkblättern. Die Merkblätter beschreiben die Voraussetzungen und den Ablauf der Visumerteilung, wenn Sie nach Deutschland reisen oder dort einen längeren Aufenthalt verbringen möchten.

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Kontakt

Sie haben auf unserer Website eine bestimmte Information zu Ihrem Visum nicht gefunden ?


Dann wenden Sie sich bitte an das Visa-Application-Center:

Tel: +86 (20) 3879 8400

E-Mail: vfshelpline%27%com,infocan%27%gercn

Webseite: www.germanvac-cn.com

Von Montag bis Donnerstag zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr können Sie auch das Info-Telefon des Generalkonsulats unter 020-8313 0001 erreichen.