Sonstiges
Hier finden Sie eine Aufstellung sonstiger konsularischer Dienstleistungen und nützlicher, allgemeiner Informationen.
Informationen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig.
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Aufnahme von Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen im Rahmen des Visumverfahrens können in der zuständigen Auslandsvertretung aufgenommen werden. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie hier.
Merkblatt [pdf, 118.09k]
Seit Juli 2011 ist in China das neue Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Damit gibt es erstmals einen landesweit verbindlichen Rechtsrahmen für die Renten-, Kranken-, Arbeitsunfall-, Arbeitslosen sowie Mutterschaftsversicherung. Beitragspflichtig zur chinesischen Sozialversicherung sind gemäß Art. 97 des Gesetzes auch in China beschäftigte Ausländer.
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Die Träger der deutschen Rente verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“. Die Lebensbescheinigung kann von der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung bestätigt werden.
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Rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit in einem Ghetto
Bitte beachten Sie die Neufassung der zum 06.10.2007 rückwirkenden Richtlinie über die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit, die keine Zwangsarbeit war, die am 20.12.2011 vom der Bundesregierung beschlossen wurde. Anträge können nunmehr auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Eine Befristung gibt es nicht. Die aktuellen Informationsblätter in englischer und deutscher Sprache finden Sie hier.
Alle Personen, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld - oder dem Gegenwert in anderen Währungen oder leicht konvertiblen Werten wie z.B. Reiseschecks, Schuldverschreibungen, Aktien usw. - in die Europäische Union (EU) einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden.
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Informationen über Voraussetzungen für die Fahrerlaubis in China und zur Nutzbarkeit eines chinesischen Führerscheins in Deutschland finden Sie
hier
Grundsätzlich stehen den Auslandsvertretungen keine eigenen Mittel zur Verfügung, den Aufenthaltsort zu ermitteln. Evtl. können Anfragen an chinesische Behörden gestellt werden, falls der korrekte Name, die persönlichen Daten und die letzte bekannte Adresse in chinesischen Schriftzeichen bekannt sind.
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Aufgrund häufiger Änderungen der chinesischen Bestimmungen zur Ausfuhr von Haustieren ist eine verbindliche Auskunft nicht möglich. Daher wird eine direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen chinesischen Behörden (Zoll oder Quarantänebehörde AQSIQ) bzw. die Kontaktaufnahme mit Tierkliniken oder Serviceagenturen, die sich auf diese Fragen spezialisiert haben, empfohlen.
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Einbürgerung
Grundsätzlich setzt eine Einbürgerung einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ohne tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland unterscheidet sich von einer Einbürgerung im Inland dahingehend, dass die Auflagen besonders hoch sind. Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht. Vielmehr liegt die Einbürgerung aus dem Ausland im Ermessen des Bundesverwaltungsamts als zuständige Behörde.
Merkblatt Einbürgerung [pdf, 107.4k]
Hier finden Sie Listen mit Kontaktdaten zu Rechtsanwälten in den jeweiligen Amtsbezirken.
Rechtsanwaltslisten