Sonstiges

Hier finden Sie eine Aufstellung sonstiger konsularischer Dienstleistungen und nützlicher, allgemeiner Informationen.

Informationen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig.

verpflichtungserklärung

Aufnahme von Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen im Rahmen des Visumverfahrens können in der zuständigen Auslandsvertretung aufgenommen werden. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie hier.

rente

Sozialversicherungspflicht für ausländische Beschäftigte in China

Seit Juli 2011 ist in China das neue Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Damit gibt es erstmals einen landesweit verbindlichen Rechtsrahmen für die Renten-, Kranken-, Arbeitsunfall-, Arbeitslosen sowie Mutterschaftsversicherung. Beitragspflichtig zur chinesischen Sozialversicherung sind gemäß Art. 97 des Gesetzes auch in China beschäftigte Ausländer.

Eine Parkbank in der Sonne mit Senioren besetzt

Rentenangelegenheiten

Die Träger der deutschen Rente verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“. Die Lebensbescheinigung kann von der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung bestätigt werden.

Rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit in einem Ghetto

Bitte beachten Sie die Neufassung der zum 06.10.2007 rückwirkenden Richtlinie über die Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit, die keine Zwangsarbeit war, die am 20.12.2011 vom der Bundesregierung beschlossen wurde. Anträge können nunmehr auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Eine Befristung gibt es nicht. Die aktuellen Informationsblätter in englischer und deutscher Sprache finden Sie hier.

Euro

Anmeldepflicht für Barmittel ab 10.000 Euro im EU-Reiseverkehr

Alle Personen, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld - oder dem Gegenwert in anderen Währungen oder leicht konvertiblen Werten wie z.B. Reiseschecks, Schuldverschreibungen, Aktien usw. - in die Europäische Union (EU) einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden.

EU-Führerschein

Führerschein

Informationen über Voraussetzungen für die Fahrerlaubis in China und zur Nutzbarkeit eines chinesischen Führerscheins in Deutschland finden Sie

Landkarte von China

Aufenthaltsermittlung in der VR China

Grundsätzlich stehen den Auslandsvertretungen keine eigenen Mittel zur Verfügung, den Aufenthaltsort zu ermitteln. Evtl. können Anfragen an chinesische Behörden gestellt werden, falls der korrekte Name, die persönlichen Daten und die letzte bekannte Adresse in chinesischen Schriftzeichen bekannt sind.

Hund mit eurpäischem Reisepass

Ausfuhr von Haustieren

Aufgrund häufiger Änderungen der chinesischen Bestimmungen zur Ausfuhr von Haustieren ist eine verbindliche Auskunft nicht möglich. Daher wird eine direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen chinesischen Behörden (Zoll oder Quarantänebehörde AQSIQ) bzw. die Kontaktaufnahme mit Tierkliniken oder Serviceagenturen, die sich auf diese Fragen spezialisiert haben, empfohlen.

Einbürgerung

Grundsätzlich setzt eine Einbürgerung einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ohne tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland unter­scheidet sich von einer Einbürgerung im Inland dahingehend, dass die Auflagen besonders hoch sind. Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht. Vielmehr liegt die Einbürgerung aus dem Ausland im Ermessen des Bundesverwaltungsamts als zuständige Behörde.

Anwaltstorso mit Code Civil

Rechtsanwaltslisten

Hier finden Sie Listen mit Kontaktdaten zu Rechtsanwälten in den jeweiligen Amtsbezirken.

Sonstiges

Konsulatsfinder

China

Deutschland unterhält in der VR China sechs Vertretungen. Welche Ihnen behilflich sein kann, wann sie geöffnet hat und wie Sie sie erreichen, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders.

Schalterzeiten und Erreichbarkeit

Uhr

Hier finden Sie Informationen zu Schalterzeiten und Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen in der VR China.

Passstelle und Rechts- und Konsularabteilung Peking

Passbeantragung
Montag - Donnerstag
13.30-15.30 Uhr
Passabholung
Freitag
12.30-13.30 Uhr
andere Konsularangelegenheiten
Montag - Freitag
8.00-11.30 Uhr

Telefon, Fax und E-Mail

Montag - Donnerstag
8.00-12.00 Uhr
13.00-17.30 Uhr
Freitag
8.00-12.00 Uhr
12.30-15.00 Uhr
Telefon
+86 (0)10 85 32 90 00
Fax
+86 (0)10 65 32 35 57

E-Mail-Kontakt

Anschrift

100600 Beijing

Chaoyang District

Eingang: 

Sanlitun Xiwujie/Ecke Xindong Lu

100600 北京

朝阳区

入口: 三里屯西五街/新东路路口

Visastelle Peking

Informationen zur Terminvereinbarung für die Visumbeantragung

Comment


Bitte richten Sie alle Anfragen schriftlich an die Visastelle:

E-Mail-Kontakt mit der Visastelle



Download des Lageplans [pdf, 240.72k]

Anschrift

100600 Beijing

Chaoyang District

Eingang Visastelle: 

Sanlitun Xiwujie/ Ecke Xindonglu

100600 北京

朝阳区

签证处入口: 三里屯西五街/新东路路口

Rechts- und Konsularabteilung Chengdu

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Comment

Feiertage

Anschrift

25th Floor, Western Tower

No. 19, 4th Section Renmin Nan Road

Chengdu 610041

P.R. of China

Telefon
(0086-28) 8528 0800
Fax
(0086-28) 8528 0865

Rechts- und Konsularabteilung Kanton

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

8.30 - 11.30 Uhr

Anschrift

14. Etage, Teem Tower
208 Tianhe Lu, Guangzhou  510620, V. R. China

Telefon
(0086-20) 8313 0000
Fax
(0086-20) 8516 8459

Rechts- und Konsularreferat Shanghai

Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Beglaubigungen, Bescheinigungen u. a.
Wegen Visumsangelegenheiten siehe ausschließlich Link oben.

    

Publikumszeiten Rechts- und Konsularreferat:
Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Weitere Termine außerhalb der o. a. Publikumszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    

ANSCHRIFT
8/F SOHO Donghai Plaza
299 Tongren Lu
Shanghai 200040

Lageplan Rechts- und Konsularreferat(领事签证处位置示意图) [pdf, 320.46k]

     

Soweit Ihre Fragen nicht schon durch die umfangreichen Informationen auf dieser Webseite beantwortet werden, empfehlen wir grundsätzlich die Kontaktaufnahme per E-Mail:

Weiter zum Bürgerservice A - Z

Kontaktformular

     

Tel. (ohne Visa): (0086 - 21) 6032 6500

Telefonsprechzeiten Rechts- und Konsularreferat (ohne Visa):
01.10. - 31.05.: Montag - Donnerstag von 07.45 Uhr bis 16.15 Uhr, Freitag bis 15.15 Uhr
01.06. - 30.09.: Montag - Donnerstag von 07.45 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag bis 12.15 Uhr

Gesetze im Internet

Das Centre for German Legal Information bietet eine umfassende, frei zugängliche Datenbank zum deutschen Recht in englischer Sprache an. Aus einer Hand finden Sie hier Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Artikel und andere Materialien in geordneter und durchsuchbarer Form. Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.